Share Deal
Auch: Anteilskauf, Beteiligungserwerb
Beim Share Deal kauft der Käufer die Anteile an der Gesellschaft, die das Unternehmen betreibt; die Gesellschaft selbst bleibt mit allen Rechten und Pflichten bestehen.
Beim Share Deal wechselt nur der Eigentümer der Gesellschaft. Verträge, Genehmigungen, Mitarbeiter, Forderungen und Verbindlichkeiten bleiben bei der Gesellschaft. Das macht die Übertragung organisatorisch einfacher als beim Asset Deal, weil Verträge nicht einzeln übertragen werden müssen. Ausnahmen sind Verträge mit Klauseln für den Kontrollwechsel.
Der Käufer übernimmt allerdings auch alle Risiken der Vergangenheit, etwa Steuerrisiken, Haftungsfälle oder versteckte Verbindlichkeiten. Deshalb sind eine sorgfältige Due Diligence sowie Garantien und Freistellungen im Kaufvertrag beim Share Deal besonders wichtig. Bei der GmbH müssen Kaufvertrag und Abtretung notariell beurkundet werden. Steuerlich unterscheiden sich Share und Asset Deal für Verkäufer und Käufer teils erheblich, weshalb die Wahl der Transaktionsform mit einem Steuerberater abgestimmt werden sollte.