Share Deal

Auch: Anteilskauf, Beteiligungserwerb

Beim Share Deal kauft der Käufer die Anteile an der Gesellschaft, die das Unternehmen betreibt; die Gesellschaft selbst bleibt mit allen Rechten und Pflichten bestehen.

Beim Share Deal wechselt nur der Eigentümer der Gesellschaft. Verträge, Genehmigungen, Mitarbeiter, Forderungen und Verbindlichkeiten bleiben bei der Gesellschaft. Das macht die Übertragung organisatorisch einfacher als beim Asset Deal, weil Verträge nicht einzeln übertragen werden müssen. Ausnahmen sind Verträge mit Klauseln für den Kontrollwechsel.

Der Käufer übernimmt allerdings auch alle Risiken der Vergangenheit, etwa Steuerrisiken, Haftungsfälle oder versteckte Verbindlichkeiten. Deshalb sind eine sorgfältige Due Diligence sowie Garantien und Freistellungen im Kaufvertrag beim Share Deal besonders wichtig. Bei der GmbH müssen Kaufvertrag und Abtretung notariell beurkundet werden. Steuerlich unterscheiden sich Share und Asset Deal für Verkäufer und Käufer teils erheblich, weshalb die Wahl der Transaktionsform mit einem Steuerberater abgestimmt werden sollte.

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Verwandte Begriffe

  • Asset Deal

    Beim Asset Deal kauft der Käufer einzelne Wirtschaftsgüter eines Unternehmens – etwa Maschinen, Warenlager, Kundenstamm und Marke – statt der Gesellschaftsanteile.

  • GmbH-Anteilskauf

    Beim GmbH-Anteilskauf erwirbt der Käufer Geschäftsanteile an einer GmbH; der Vertrag muss nach § 15 GmbHG notariell beurkundet werden.

  • Notarielle Beurkundung

    Die notarielle Beurkundung ist eine gesetzliche Formvorschrift, bei der ein Notar den Vertrag verliest und die Erklärungen der Parteien in einer Urkunde festhält.

  • Garantien

    Garantien im Unternehmenskaufvertrag sind Zusicherungen des Verkäufers über den Zustand des Unternehmens, für deren Unrichtigkeit er nach den vertraglichen Regeln haftet.

  • Cash-free/Debt-free

    Cash-free/Debt-free bedeutet, dass der Kaufpreis so berechnet wird, als hätte das Unternehmen weder liquide Mittel noch Finanzschulden.

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