GmbH-Anteilskauf

Auch: Kauf von GmbH-Geschäftsanteilen, Geschäftsanteilskauf

Beim GmbH-Anteilskauf erwirbt der Käufer Geschäftsanteile an einer GmbH; der Vertrag muss nach § 15 GmbHG notariell beurkundet werden.

Der Kauf von GmbH-Anteilen ist die häufigste Form des Share Deals im Mittelstand. Die GmbH bleibt mit allen Verträgen, Genehmigungen, Mitarbeitern und Verbindlichkeiten bestehen, nur ihr Gesellschafter wechselt. Sowohl die Verpflichtung zur Übertragung als auch die Abtretung der Anteile bedürfen nach § 15 GmbHG der notariellen Form.

Nach dem Vollzug reicht der Notar eine neue Gesellschafterliste beim Handelsregister ein. Erst wer in der aufgenommenen Liste eingetragen ist, gilt gegenüber der Gesellschaft als Gesellschafter. Ist auch die Geschäftsführung zu wechseln, wird dies gesondert beschlossen und zur Eintragung angemeldet. Vor dem Kauf sollten Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste und Handelsregisterauszug geprüft werden. Vinkulierungen, Vorkaufsrechte anderer Gesellschafter oder Zustimmungsvorbehalte können den Verkauf verzögern oder verhindern.

Mehr dazu im Ratgeber

Verwandte Begriffe

  • Share Deal

    Beim Share Deal kauft der Käufer die Anteile an der Gesellschaft, die das Unternehmen betreibt; die Gesellschaft selbst bleibt mit allen Rechten und Pflichten bestehen.

  • Notarielle Beurkundung

    Die notarielle Beurkundung ist eine gesetzliche Formvorschrift, bei der ein Notar den Vertrag verliest und die Erklärungen der Parteien in einer Urkunde festhält.

  • Handelsregister

    Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis der Amtsgerichte, in dem Kaufleute und Gesellschaften mit Firma, Sitz, Vertretern und weiteren Angaben eingetragen sind.

  • Legal Due Diligence

    Die Legal Due Diligence prüft die rechtlichen Verhältnisse eines Unternehmens – Gesellschaftsrecht, Verträge, Arbeitsrecht, Schutzrechte und Rechtsstreitigkeiten.

Allgemeine Erläuterung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Begriffe im Glossar →