GmbH-Anteilskauf
Auch: Kauf von GmbH-Geschäftsanteilen, Geschäftsanteilskauf
Beim GmbH-Anteilskauf erwirbt der Käufer Geschäftsanteile an einer GmbH; der Vertrag muss nach § 15 GmbHG notariell beurkundet werden.
Der Kauf von GmbH-Anteilen ist die häufigste Form des Share Deals im Mittelstand. Die GmbH bleibt mit allen Verträgen, Genehmigungen, Mitarbeitern und Verbindlichkeiten bestehen, nur ihr Gesellschafter wechselt. Sowohl die Verpflichtung zur Übertragung als auch die Abtretung der Anteile bedürfen nach § 15 GmbHG der notariellen Form.
Nach dem Vollzug reicht der Notar eine neue Gesellschafterliste beim Handelsregister ein. Erst wer in der aufgenommenen Liste eingetragen ist, gilt gegenüber der Gesellschaft als Gesellschafter. Ist auch die Geschäftsführung zu wechseln, wird dies gesondert beschlossen und zur Eintragung angemeldet. Vor dem Kauf sollten Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste und Handelsregisterauszug geprüft werden. Vinkulierungen, Vorkaufsrechte anderer Gesellschafter oder Zustimmungsvorbehalte können den Verkauf verzögern oder verhindern.