Garantien

Auch: Gewährleistungen, Garantiekatalog, Representations and Warranties

Garantien im Unternehmenskaufvertrag sind Zusicherungen des Verkäufers über den Zustand des Unternehmens, für deren Unrichtigkeit er nach den vertraglichen Regeln haftet.

Weil das gesetzliche Gewährleistungsrecht auf den Kauf eines ganzen Unternehmens schlecht passt, regeln Kaufverträge die Haftung meist eigenständig über selbständige Garantien. Typische Garantien betreffen die ordnungsgemäße Aufstellung der Jahresabschlüsse, das Eigentum an Wirtschaftsgütern, wesentliche Verträge, Arbeitsverhältnisse, Rechtsstreitigkeiten und Steuern. Sie bilden das Kernstück der Haftungsregeln im Kaufvertrag.

Dazu gehören Regeln zur Rechtsfolge: Wie wird ein Schaden berechnet, ab welcher Schwelle wird gehaftet, wo liegt die Haftungsobergrenze und wann verjähren Ansprüche? Verkäufer begrenzen ihr Risiko außerdem, indem sie bekannte Umstände offenlegen und dadurch von der Garantie ausnehmen. Für Verkäufer kleiner Betriebe ist der Garantiekatalog oft das wichtigste Verhandlungsthema nach dem Preis. Ein Anwalt mit Erfahrung im Unternehmenskauf sollte ihn prüfen, bevor unterschrieben wird.

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Verwandte Begriffe

  • Freistellung

    Eine Freistellung verpflichtet den Verkäufer, den Käufer von bestimmten, bereits bekannten oder abgrenzbaren Risiken wirtschaftlich vollständig freizuhalten.

  • W&I-Versicherung

    Eine W&I-Versicherung deckt Schäden aus der Verletzung von Garantien im Unternehmenskaufvertrag ab, sodass der Käufer sich an den Versicherer statt an den Verkäufer wendet.

  • Due Diligence

    Die Due Diligence ist die gründliche Prüfung eines Unternehmens durch den Käufer vor dem Kauf – finanziell, rechtlich, steuerlich und operativ.

  • Signing

    Signing ist die Unterzeichnung des Unternehmenskaufvertrags; ab diesem Zeitpunkt sind Käufer und Verkäufer rechtlich an den Vertrag gebunden.

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