Notarielle Beurkundung
Auch: Beurkundung, Notarvertrag
Die notarielle Beurkundung ist eine gesetzliche Formvorschrift, bei der ein Notar den Vertrag verliest und die Erklärungen der Parteien in einer Urkunde festhält.
Beim Unternehmenskauf ist die Beurkundung nicht immer, aber häufig vorgeschrieben. Der Kauf und die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen müssen nach § 15 GmbHG notariell beurkundet werden. Gehört ein Grundstück zum verkauften Vermögen, ist der Vertrag ebenfalls beurkundungspflichtig. Ein Asset Deal ohne Grundstück kann dagegen grundsätzlich privatschriftlich geschlossen werden.
Der Notar verliest den gesamten Vertrag einschließlich der Anlagen, soweit diese nicht ausnahmsweise anders einbezogen werden. Bei umfangreichen Verträgen kann das mehrere Stunden dauern. Die Notarkosten richten sich nach dem Geschäftswert. Ein Formfehler kann dazu führen, dass der Vertrag unwirksam ist. Nebenabreden, die nicht mitbeurkundet wurden, sind daher ein Risiko – alle wesentlichen Vereinbarungen gehören in die Urkunde.