Asset Deal
Auch: Einzelrechtsnachfolge, Kauf von Wirtschaftsgütern
Beim Asset Deal kauft der Käufer einzelne Wirtschaftsgüter eines Unternehmens – etwa Maschinen, Warenlager, Kundenstamm und Marke – statt der Gesellschaftsanteile.
Der Asset Deal ist eine der beiden Grundformen des Unternehmenskaufs. Vertragspartner des Käufers ist der Rechtsträger des Unternehmens, also etwa die GmbH oder der Einzelunternehmer. Übertragen werden nur die Wirtschaftsgüter, Verträge und Rechte, die im Kaufvertrag ausdrücklich genannt sind. Was nicht in den Anlagen steht, bleibt beim Verkäufer. Deshalb gehören zu einem sauberen Asset Deal ausführliche Listen mit Inventar, Verträgen, Schutzrechten und Domains.
Für kleine Betriebe, Einzelunternehmen und Übernahmen aus der Insolvenz ist der Asset Deal der Regelfall. Der Käufer kann sich die gewünschten Teile aussuchen und übernimmt Altverbindlichkeiten grundsätzlich nicht. Dafür ist die Übertragung aufwendiger: Verträge mit Kunden, Lieferanten und Vermietern gehen meist nur mit Zustimmung der jeweiligen Vertragspartner über. Arbeitsverhältnisse gehen dagegen nach § 613a BGB automatisch auf den Käufer über.
Ein typischer Stolperstein sind Genehmigungen und Zulassungen, die an die Person oder den Rechtsträger gebunden sind und neu beantragt werden müssen. Käufer sollten früh klären, welche Erlaubnisse, Leasingverträge und Mietverträge für den Weiterbetrieb unverzichtbar sind und ob die Vertragspartner einer Übertragung zustimmen.