Due Diligence

Auch: DD, Unternehmensprüfung, Sorgfaltsprüfung

Die Due Diligence ist die gründliche Prüfung eines Unternehmens durch den Käufer vor dem Kauf – finanziell, rechtlich, steuerlich und operativ.

Nach einer Absichtserklärung erhält der Käufer Zugang zu den wesentlichen Unterlagen des Unternehmens, häufig über einen digitalen Datenraum. Er prüft, ob die Angaben aus Exposé und Gesprächen stimmen, und sucht nach Risiken, die den Kaufpreis oder die Vertragsgestaltung beeinflussen. Typische Teilbereiche sind die Financial, Legal und Tax Due Diligence, bei Bedarf auch technische, Umwelt- oder IT-Prüfungen.

Bei kleinen Übernahmen ist die Prüfung meist schlanker, aber nicht weniger wichtig. Schon eine Checkliste zu Verträgen, Personal, Kunden, offenen Forderungen und Steuerbescheiden deckt viele Probleme auf. Gefundene Risiken werden über Kaufpreisabschläge, Garantien oder Freistellungen im Vertrag abgesichert. Für Verkäufer lohnt sich eine gute Vorbereitung: Ein geordneter Datenraum verkürzt den Prozess, schafft Vertrauen und verhindert, dass späte Überraschungen zu Nachverhandlungen führen.

Mehr dazu im Ratgeber

Verwandte Begriffe

  • Financial Due Diligence

    Die Financial Due Diligence prüft Zahlen, Ertragskraft, Liquidität und Planung eines Unternehmens, um den Kaufpreis und die Finanzierung abzusichern.

  • Legal Due Diligence

    Die Legal Due Diligence prüft die rechtlichen Verhältnisse eines Unternehmens – Gesellschaftsrecht, Verträge, Arbeitsrecht, Schutzrechte und Rechtsstreitigkeiten.

  • Tax Due Diligence

    Die Tax Due Diligence prüft die steuerlichen Verhältnisse und Risiken eines Unternehmens und die steuerlichen Folgen der geplanten Transaktion.

  • Letter of Intent (LOI)

    Ein Letter of Intent ist eine Absichtserklärung, in der Käufer und Verkäufer die Eckpunkte eines geplanten Unternehmenskaufs festhalten, bevor die Due Diligence beginnt.

  • Garantien

    Garantien im Unternehmenskaufvertrag sind Zusicherungen des Verkäufers über den Zustand des Unternehmens, für deren Unrichtigkeit er nach den vertraglichen Regeln haftet.

Allgemeine Erläuterung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Begriffe im Glossar →