Due Diligence
Auch: DD, Unternehmensprüfung, Sorgfaltsprüfung
Die Due Diligence ist die gründliche Prüfung eines Unternehmens durch den Käufer vor dem Kauf – finanziell, rechtlich, steuerlich und operativ.
Nach einer Absichtserklärung erhält der Käufer Zugang zu den wesentlichen Unterlagen des Unternehmens, häufig über einen digitalen Datenraum. Er prüft, ob die Angaben aus Exposé und Gesprächen stimmen, und sucht nach Risiken, die den Kaufpreis oder die Vertragsgestaltung beeinflussen. Typische Teilbereiche sind die Financial, Legal und Tax Due Diligence, bei Bedarf auch technische, Umwelt- oder IT-Prüfungen.
Bei kleinen Übernahmen ist die Prüfung meist schlanker, aber nicht weniger wichtig. Schon eine Checkliste zu Verträgen, Personal, Kunden, offenen Forderungen und Steuerbescheiden deckt viele Probleme auf. Gefundene Risiken werden über Kaufpreisabschläge, Garantien oder Freistellungen im Vertrag abgesichert. Für Verkäufer lohnt sich eine gute Vorbereitung: Ein geordneter Datenraum verkürzt den Prozess, schafft Vertrauen und verhindert, dass späte Überraschungen zu Nachverhandlungen führen.