Legal Due Diligence

Auch: LDD, rechtliche Due Diligence

Die Legal Due Diligence prüft die rechtlichen Verhältnisse eines Unternehmens – Gesellschaftsrecht, Verträge, Arbeitsrecht, Schutzrechte und Rechtsstreitigkeiten.

Im Mittelpunkt stehen die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen wie Gesellschaftsvertrag und Gesellschafterliste, die wesentlichen Verträge mit Kunden, Lieferanten und Vermietern, Arbeitsverträge, Genehmigungen, gewerbliche Schutzrechte sowie laufende oder drohende Rechtsstreitigkeiten. Ziel ist es, rechtliche Risiken zu erkennen, die den Wert des Unternehmens mindern oder den Fortbestand des Geschäfts gefährden können, und sie vor der Unterschrift richtig einzuordnen.

Besonders wichtig sind Klauseln, die beim Inhaberwechsel greifen, etwa Kündigungsrechte bei Kontrollwechsel in wichtigen Verträgen. Auch Mietverträge mit kurzer Restlaufzeit oder fehlende Rechte an Software und Markennamen können den Wert des Unternehmens erheblich mindern. Die Ergebnisse fließen in den Kaufvertrag ein: als Bedingungen für den Vollzug, als spezielle Garantien oder Freistellungen. Bei kleinen Übernahmen genügt oft eine gezielte Prüfung der wenigen wirklich wesentlichen Verträge durch einen Anwalt.

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Verwandte Begriffe

  • Due Diligence

    Die Due Diligence ist die gründliche Prüfung eines Unternehmens durch den Käufer vor dem Kauf – finanziell, rechtlich, steuerlich und operativ.

  • Financial Due Diligence

    Die Financial Due Diligence prüft Zahlen, Ertragskraft, Liquidität und Planung eines Unternehmens, um den Kaufpreis und die Finanzierung abzusichern.

  • Tax Due Diligence

    Die Tax Due Diligence prüft die steuerlichen Verhältnisse und Risiken eines Unternehmens und die steuerlichen Folgen der geplanten Transaktion.

  • Garantien

    Garantien im Unternehmenskaufvertrag sind Zusicherungen des Verkäufers über den Zustand des Unternehmens, für deren Unrichtigkeit er nach den vertraglichen Regeln haftet.

  • Betriebsübergang

    Ein Betriebsübergang nach § 613a BGB liegt vor, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen neuen Inhaber übergeht; die Arbeitsverhältnisse gehen mit über.

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