Freistellung

Auch: Freistellungsklausel, Indemnity

Eine Freistellung verpflichtet den Verkäufer, den Käufer von bestimmten, bereits bekannten oder abgrenzbaren Risiken wirtschaftlich vollständig freizuhalten.

Während Garantien sich auf zugesicherte Eigenschaften beziehen, deckt die Freistellung konkrete Risiken ab, die in der Due Diligence aufgefallen sind oder typischerweise auftreten. Beispiele sind laufende Rechtsstreitigkeiten, Steuernachforderungen für Zeiträume vor dem Verkauf oder Altlasten auf einem Grundstück. Die Freistellung ist damit gezielter und für den Käufer oft wirksamer als eine allgemeine Garantie.

Tritt das Risiko ein, ersetzt der Verkäufer den Schaden meist Euro für Euro, oft ohne die Freibeträge und Höchstgrenzen, die für Garantien gelten. Typisch ist die Steuerfreistellung: Steuern, die wirtschaftlich auf die Zeit vor dem Stichtag entfallen, trägt der Verkäufer, auch wenn sie erst nach einer späteren Betriebsprüfung festgesetzt werden. Für Käufer ist eine Freistellung nur so viel wert wie die Zahlungsfähigkeit des Verkäufers. Deshalb werden sie häufig mit einem Kaufpreiseinbehalt oder Treuhandkonto abgesichert.

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Verwandte Begriffe

  • Garantien

    Garantien im Unternehmenskaufvertrag sind Zusicherungen des Verkäufers über den Zustand des Unternehmens, für deren Unrichtigkeit er nach den vertraglichen Regeln haftet.

  • W&I-Versicherung

    Eine W&I-Versicherung deckt Schäden aus der Verletzung von Garantien im Unternehmenskaufvertrag ab, sodass der Käufer sich an den Versicherer statt an den Verkäufer wendet.

  • Tax Due Diligence

    Die Tax Due Diligence prüft die steuerlichen Verhältnisse und Risiken eines Unternehmens und die steuerlichen Folgen der geplanten Transaktion.

  • Due Diligence

    Die Due Diligence ist die gründliche Prüfung eines Unternehmens durch den Käufer vor dem Kauf – finanziell, rechtlich, steuerlich und operativ.

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