W&I-Versicherung

Auch: Warranty & Indemnity Insurance, Garantieversicherung, Gewährleistungsversicherung

Eine W&I-Versicherung deckt Schäden aus der Verletzung von Garantien im Unternehmenskaufvertrag ab, sodass der Käufer sich an den Versicherer statt an den Verkäufer wendet.

W&I steht für Warranty and Indemnity. Die Versicherung wird meist vom Käufer abgeschlossen und deckt Schäden, die entstehen, weil eine Garantie des Verkäufers unrichtig war. Der Verkäufer kann dadurch seine Haftung stark begrenzen und den Kaufpreis schneller und vollständiger erhalten.

Der Versicherer prüft vor Abschluss die Due-Diligence-Berichte und den Vertrag. Nicht versichert sind in der Regel Risiken, die dem Käufer bereits bekannt waren, bestimmte Bereiche wie Umweltschäden oder Pensionsverpflichtungen sowie zukunftsbezogene Zusagen. Für die Police fallen eine Prämie und ein Selbstbehalt an. Bei sehr kleinen Transaktionen ist eine W&I-Versicherung wegen Mindestprämien und Prüfaufwand oft unwirtschaftlich. Sie wird aber zunehmend auch im unteren Mittelstand angeboten.

Verwandte Begriffe

  • Garantien

    Garantien im Unternehmenskaufvertrag sind Zusicherungen des Verkäufers über den Zustand des Unternehmens, für deren Unrichtigkeit er nach den vertraglichen Regeln haftet.

  • Freistellung

    Eine Freistellung verpflichtet den Verkäufer, den Käufer von bestimmten, bereits bekannten oder abgrenzbaren Risiken wirtschaftlich vollständig freizuhalten.

  • Due Diligence

    Die Due Diligence ist die gründliche Prüfung eines Unternehmens durch den Käufer vor dem Kauf – finanziell, rechtlich, steuerlich und operativ.

  • Private Equity

    Private Equity bezeichnet Beteiligungskapital von Fonds, die sich an nicht börsennotierten Unternehmen beteiligen, diese weiterentwickeln und nach einigen Jahren wieder verkaufen.

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