Kaufpreisallokation
Auch: Purchase Price Allocation, PPA, Kaufpreisaufteilung
Die Kaufpreisallokation teilt den Gesamtkaufpreis auf die einzelnen erworbenen Vermögenswerte und den verbleibenden Firmenwert auf.
Wird ein Unternehmen gekauft, muss der Kaufpreis bilanziell den übernommenen Vermögenswerten zugeordnet werden. Dazu gehören Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Vorräte, aber auch immaterielle Werte wie Marken, Kundenbeziehungen, Software oder Patente. Der Betrag, der keinem einzelnen Wert zugeordnet werden kann, ist der Goodwill.
Beim Asset Deal hat die Aufteilung unmittelbare steuerliche Folgen für den Käufer, denn verschiedene Wirtschaftsgüter werden unterschiedlich schnell oder gar nicht abgeschrieben. Grund und Boden etwa wird nicht planmäßig abgeschrieben, Vorräte gehen mit dem Verkauf in den Aufwand. Es ist üblich, die Aufteilung schon im Kaufvertrag zu vereinbaren. Sie muss aber wirtschaftlich plausibel sein; eine rein steuerlich motivierte Verteilung kann bei einer Betriebsprüfung korrigiert werden.