Kaufpreisallokation

Auch: Purchase Price Allocation, PPA, Kaufpreisaufteilung

Die Kaufpreisallokation teilt den Gesamtkaufpreis auf die einzelnen erworbenen Vermögenswerte und den verbleibenden Firmenwert auf.

Wird ein Unternehmen gekauft, muss der Kaufpreis bilanziell den übernommenen Vermögenswerten zugeordnet werden. Dazu gehören Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Vorräte, aber auch immaterielle Werte wie Marken, Kundenbeziehungen, Software oder Patente. Der Betrag, der keinem einzelnen Wert zugeordnet werden kann, ist der Goodwill.

Beim Asset Deal hat die Aufteilung unmittelbare steuerliche Folgen für den Käufer, denn verschiedene Wirtschaftsgüter werden unterschiedlich schnell oder gar nicht abgeschrieben. Grund und Boden etwa wird nicht planmäßig abgeschrieben, Vorräte gehen mit dem Verkauf in den Aufwand. Es ist üblich, die Aufteilung schon im Kaufvertrag zu vereinbaren. Sie muss aber wirtschaftlich plausibel sein; eine rein steuerlich motivierte Verteilung kann bei einer Betriebsprüfung korrigiert werden.

Verwandte Begriffe

  • Goodwill

    Goodwill ist der Teil des Kaufpreises, der über den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände abzüglich Schulden hinausgeht – etwa für Kundenstamm, Ruf und eingespieltes Team.

  • Asset Deal

    Beim Asset Deal kauft der Käufer einzelne Wirtschaftsgüter eines Unternehmens – etwa Maschinen, Warenlager, Kundenstamm und Marke – statt der Gesellschaftsanteile.

  • Substanzwert

    Der Substanzwert ist der Wert der einzelnen Vermögensgegenstände eines Unternehmens abzüglich der Schulden, ohne Berücksichtigung künftiger Erträge.

  • Tax Due Diligence

    Die Tax Due Diligence prüft die steuerlichen Verhältnisse und Risiken eines Unternehmens und die steuerlichen Folgen der geplanten Transaktion.

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