Vorläufiges Insolvenzverfahren
Auch: Insolvenzeröffnungsverfahren, Eröffnungsverfahren
Das vorläufige Insolvenzverfahren ist die Phase zwischen Insolvenzantrag und Eröffnungsentscheidung, in der das Gericht das Vermögen sichert und die Fortführung prüfen lässt.
Nach einem Insolvenzantrag prüft das Gericht, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob genug Vermögen für die Verfahrenskosten vorhanden ist. In dieser Zeit setzt es meist einen vorläufigen Insolvenzverwalter ein. Er sichert das Vermögen, sorgt für die Fortführung des Betriebs und erstellt ein Gutachten.
Für die Mitarbeiter wird häufig Insolvenzgeld vorfinanziert, was den Betrieb in dieser Phase wirtschaftlich entlastet. Viele Verwalter nutzen die Zeit, um bereits einen Investorenprozess zu starten. Ein Unternehmenskauf wird aber in der Regel erst nach Eröffnung des Verfahrens vollzogen, weil der vorläufige Verwalter meist nur eingeschränkte Befugnisse hat. Interessenten können in dieser Phase Unterlagen prüfen, Gespräche führen und ein Angebot vorbereiten.