Massegläubiger

Auch: Masseverbindlichkeiten, Masseunzulänglichkeit

Massegläubiger sind Gläubiger, deren Forderungen erst durch das Insolvenzverfahren entstehen; sie werden vor den gewöhnlichen Insolvenzgläubigern aus der Masse bezahlt.

Im Insolvenzverfahren wird zwischen Insolvenzgläubigern und Massegläubigern unterschieden. Insolvenzgläubiger haben Forderungen aus der Zeit vor der Eröffnung und erhalten nur eine Quote. Massegläubiger haben Forderungen gegen die Masse, die etwa durch Geschäfte des Verwalters, Kosten des Verfahrens oder die Fortführung des Betriebs entstehen.

Reicht die Masse nicht aus, um alle Masseverbindlichkeiten zu bezahlen, zeigt der Verwalter Masseunzulänglichkeit an. Dann gelten besondere Rangfolgen, und auch Massegläubiger erhalten unter Umständen nicht mehr alles. Für Käufer ist die Unterscheidung relevant, weil Lieferanten und Vertragspartner nach der Eröffnung oft nur noch gegen Masseverbindlichkeiten liefern. Eine zügige übertragende Sanierung hilft, den Geschäftsbetrieb zu stabilisieren.

Verwandte Begriffe

  • Insolvenzverwalter

    Der Insolvenzverwalter wird vom Insolvenzgericht bestellt, verwaltet das Vermögen des insolventen Unternehmens und verwertet es im Interesse aller Gläubiger.

  • Gläubigerausschuss

    Der Gläubigerausschuss ist ein Gremium von Gläubigervertretern im Insolvenzverfahren, das den Verwalter unterstützt, überwacht und wichtigen Geschäften zustimmen muss.

  • Vorläufiges Insolvenzverfahren

    Das vorläufige Insolvenzverfahren ist die Phase zwischen Insolvenzantrag und Eröffnungsentscheidung, in der das Gericht das Vermögen sichert und die Fortführung prüfen lässt.

  • Übertragende Sanierung

    Bei der übertragenden Sanierung kauft ein Investor den Geschäftsbetrieb eines insolventen Unternehmens, während die Altschulden beim alten Rechtsträger bleiben.

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