Insolvenzverwalter

Auch: Verwalter, vorläufiger Insolvenzverwalter

Der Insolvenzverwalter wird vom Insolvenzgericht bestellt, verwaltet das Vermögen des insolventen Unternehmens und verwertet es im Interesse aller Gläubiger.

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Verfügungsbefugnis über das Vermögen auf den Insolvenzverwalter über. Er entscheidet, ob der Betrieb fortgeführt, saniert, verkauft oder stillgelegt wird. Bereits im Eröffnungsverfahren setzt das Gericht meist einen vorläufigen Verwalter ein, der den Geschäftsbetrieb sichert.

Für Käufer ist der Verwalter der zentrale Ansprechpartner. Er organisiert den Investorenprozess, stellt Unterlagen bereit und verhandelt den Kaufvertrag. Weil er den Erlös für die Gläubiger maximieren und gleichzeitig schnell handeln muss, sind die Zeitfenster oft kurz und die Garantien im Vertrag sehr eingeschränkt. Interessenten sollten sich früh melden, ein konkretes Konzept vorlegen und ihre Finanzierung belegen können. Ein Kauf vom Verwalter erfolgt in der Regel als Asset Deal.

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Verwandte Begriffe

  • Vorläufiges Insolvenzverfahren

    Das vorläufige Insolvenzverfahren ist die Phase zwischen Insolvenzantrag und Eröffnungsentscheidung, in der das Gericht das Vermögen sichert und die Fortführung prüfen lässt.

  • Investorenprozess

    Ein Investorenprozess ist ein strukturiertes Verfahren, in dem ein Unternehmen mehreren Kaufinteressenten parallel angeboten wird, um den besten Käufer zu finden.

  • Übertragende Sanierung

    Bei der übertragenden Sanierung kauft ein Investor den Geschäftsbetrieb eines insolventen Unternehmens, während die Altschulden beim alten Rechtsträger bleiben.

  • Gläubigerausschuss

    Der Gläubigerausschuss ist ein Gremium von Gläubigervertretern im Insolvenzverfahren, das den Verwalter unterstützt, überwacht und wichtigen Geschäften zustimmen muss.

  • Massegläubiger

    Massegläubiger sind Gläubiger, deren Forderungen erst durch das Insolvenzverfahren entstehen; sie werden vor den gewöhnlichen Insolvenzgläubigern aus der Masse bezahlt.

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