Insolvenzverwalter
Auch: Verwalter, vorläufiger Insolvenzverwalter
Der Insolvenzverwalter wird vom Insolvenzgericht bestellt, verwaltet das Vermögen des insolventen Unternehmens und verwertet es im Interesse aller Gläubiger.
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Verfügungsbefugnis über das Vermögen auf den Insolvenzverwalter über. Er entscheidet, ob der Betrieb fortgeführt, saniert, verkauft oder stillgelegt wird. Bereits im Eröffnungsverfahren setzt das Gericht meist einen vorläufigen Verwalter ein, der den Geschäftsbetrieb sichert.
Für Käufer ist der Verwalter der zentrale Ansprechpartner. Er organisiert den Investorenprozess, stellt Unterlagen bereit und verhandelt den Kaufvertrag. Weil er den Erlös für die Gläubiger maximieren und gleichzeitig schnell handeln muss, sind die Zeitfenster oft kurz und die Garantien im Vertrag sehr eingeschränkt. Interessenten sollten sich früh melden, ein konkretes Konzept vorlegen und ihre Finanzierung belegen können. Ein Kauf vom Verwalter erfolgt in der Regel als Asset Deal.