Eigenverwaltung
Auch: Insolvenz in Eigenverwaltung
In der Eigenverwaltung führt die bisherige Geschäftsleitung das Unternehmen im Insolvenzverfahren selbst weiter, überwacht von einem Sachwalter statt eines Insolvenzverwalters.
Die Eigenverwaltung ist eine Sonderform des Insolvenzverfahrens. Das Gericht ordnet sie auf Antrag an, wenn eine geordnete Fortführung durch die bisherige Leitung zu erwarten ist und keine Nachteile für die Gläubiger drohen. Ein Sachwalter überwacht die Geschäftsführung, die Verfügungsbefugnis bleibt aber beim Unternehmen. Häufig wird ein erfahrener Sanierungsberater in die Geschäftsführung geholt.
Ziel ist meist die Sanierung über einen Insolvenzplan, bei dem der Rechtsträger erhalten bleibt. Daneben kann auch in der Eigenverwaltung ein Investor gesucht werden, der Anteile übernimmt oder den Geschäftsbetrieb im Wege der übertragenden Sanierung kauft. Für Kaufinteressenten heißt das: Ansprechpartner ist die Geschäftsleitung mit ihren Beratern, nicht ein Insolvenzverwalter. Wichtige Entscheidungen brauchen aber die Mitwirkung von Sachwalter und Gläubigerausschuss.