Handelsregister

Auch: HR, Registerauszug

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis der Amtsgerichte, in dem Kaufleute und Gesellschaften mit Firma, Sitz, Vertretern und weiteren Angaben eingetragen sind.

Im Handelsregister stehen unter anderem Einzelkaufleute, Personenhandelsgesellschaften wie OHG und KG sowie Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG. Abteilung A erfasst Einzelkaufleute und Personengesellschaften, Abteilung B Kapitalgesellschaften. Die Eintragungen und viele eingereichte Dokumente sind online einsehbar. Geführt wird das Register elektronisch bei den zuständigen Amtsgerichten.

Beim Unternehmenskauf ist der aktuelle Registerauszug eine der ersten Unterlagen, die ein Käufer prüft. Er zeigt, wer die Gesellschaft vertreten darf, wie hoch das Stammkapital ist und ob Prokuren erteilt sind. Bei der GmbH ist zusätzlich die Gesellschafterliste im Registerordner abrufbar. Nach dem Verkauf müssen Änderungen eingetragen werden, etwa ein Geschäftsführerwechsel, eine neue Firma oder eine neue Gesellschafterliste. Die Anmeldungen erfolgen über einen Notar.

Verwandte Begriffe

  • GmbH-Anteilskauf

    Beim GmbH-Anteilskauf erwirbt der Käufer Geschäftsanteile an einer GmbH; der Vertrag muss nach § 15 GmbHG notariell beurkundet werden.

  • Notarielle Beurkundung

    Die notarielle Beurkundung ist eine gesetzliche Formvorschrift, bei der ein Notar den Vertrag verliest und die Erklärungen der Parteien in einer Urkunde festhält.

  • Mantelkauf

    Beim Mantelkauf wird eine Gesellschaft ohne aktiven Geschäftsbetrieb gekauft, um sie als rechtliche Hülle für ein neues Geschäft zu nutzen.

  • Legal Due Diligence

    Die Legal Due Diligence prüft die rechtlichen Verhältnisse eines Unternehmens – Gesellschaftsrecht, Verträge, Arbeitsrecht, Schutzrechte und Rechtsstreitigkeiten.

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