Signing
Auch: Vertragsunterzeichnung, Unterzeichnung
Signing ist die Unterzeichnung des Unternehmenskaufvertrags; ab diesem Zeitpunkt sind Käufer und Verkäufer rechtlich an den Vertrag gebunden.
Mit dem Signing endet die Verhandlungsphase. Der Kaufvertrag wird unterschrieben oder, wenn erforderlich, notariell beurkundet. Ob der Eigentumsübergang sofort erfolgt, hängt davon ab, ob noch Bedingungen für den Vollzug offen sind. Ist das der Fall, folgt das Closing später. Ein Rücktritt ist ab dann nur noch nach den Regeln des Vertrags möglich.
Zwischen Signing und Closing regelt der Vertrag, was der Verkäufer tun und lassen darf, unter welchen Umständen der Käufer zurücktreten kann und auf welchen Zeitpunkt sich die Garantien beziehen. Bei der Locked Box geht das wirtschaftliche Risiko bereits ab dem Stichtag über. Kurz vor dem Signing aufkommende Änderungswünsche sind ein häufiger Grund für Verzögerungen. Eine realistische Planung mit genügend Zeit für die letzten Abstimmungen zwischen den Anwälten verhindert Hektik am Unterschriftstermin.