Signing

Auch: Vertragsunterzeichnung, Unterzeichnung

Signing ist die Unterzeichnung des Unternehmenskaufvertrags; ab diesem Zeitpunkt sind Käufer und Verkäufer rechtlich an den Vertrag gebunden.

Mit dem Signing endet die Verhandlungsphase. Der Kaufvertrag wird unterschrieben oder, wenn erforderlich, notariell beurkundet. Ob der Eigentumsübergang sofort erfolgt, hängt davon ab, ob noch Bedingungen für den Vollzug offen sind. Ist das der Fall, folgt das Closing später. Ein Rücktritt ist ab dann nur noch nach den Regeln des Vertrags möglich.

Zwischen Signing und Closing regelt der Vertrag, was der Verkäufer tun und lassen darf, unter welchen Umständen der Käufer zurücktreten kann und auf welchen Zeitpunkt sich die Garantien beziehen. Bei der Locked Box geht das wirtschaftliche Risiko bereits ab dem Stichtag über. Kurz vor dem Signing aufkommende Änderungswünsche sind ein häufiger Grund für Verzögerungen. Eine realistische Planung mit genügend Zeit für die letzten Abstimmungen zwischen den Anwälten verhindert Hektik am Unterschriftstermin.

Verwandte Begriffe

  • Closing

    Closing ist der Vollzug des Unternehmenskaufs: Kaufpreis wird gezahlt, Anteile oder Wirtschaftsgüter gehen über, das Unternehmen wechselt tatsächlich den Inhaber.

  • Letter of Intent (LOI)

    Ein Letter of Intent ist eine Absichtserklärung, in der Käufer und Verkäufer die Eckpunkte eines geplanten Unternehmenskaufs festhalten, bevor die Due Diligence beginnt.

  • Notarielle Beurkundung

    Die notarielle Beurkundung ist eine gesetzliche Formvorschrift, bei der ein Notar den Vertrag verliest und die Erklärungen der Parteien in einer Urkunde festhält.

  • Garantien

    Garantien im Unternehmenskaufvertrag sind Zusicherungen des Verkäufers über den Zustand des Unternehmens, für deren Unrichtigkeit er nach den vertraglichen Regeln haftet.

  • Locked Box

    Bei der Locked Box wird der Kaufpreis auf Basis eines zurückliegenden Abschlusses vereinbart; der Verkäufer darf ab diesem Stichtag keine Werte mehr aus dem Unternehmen ziehen.

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