Gläubigerausschuss
Auch: vorläufiger Gläubigerausschuss
Der Gläubigerausschuss ist ein Gremium von Gläubigervertretern im Insolvenzverfahren, das den Verwalter unterstützt, überwacht und wichtigen Geschäften zustimmen muss.
In größeren Insolvenzverfahren wird ein Gläubigerausschuss eingesetzt, oft schon im Eröffnungsverfahren als vorläufiger Ausschuss. Typischerweise sind darin unter anderem Banken, Lieferanten, Arbeitnehmer und Sozialversicherungsträger vertreten. Der Ausschuss wirkt an zentralen Entscheidungen mit, etwa bei der Auswahl des Verwalters oder bei der Anordnung der Eigenverwaltung.
Für Kaufinteressenten ist der Ausschuss wichtig, weil der Verkauf des Unternehmens als Ganzes zu den Geschäften gehört, die seiner Zustimmung bedürfen. Ein Angebot muss also nicht nur den Verwalter, sondern auch die Gläubiger überzeugen. Entscheidend sind dabei meist Höhe und Sicherheit des Kaufpreises, die Zahl übernommener Arbeitsplätze und die Geschwindigkeit des Vollzugs. Angebote mit vielen Bedingungen haben es schwerer.