Goodwill
Auch: Firmenwert, Geschäftswert
Goodwill ist der Teil des Kaufpreises, der über den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände abzüglich Schulden hinausgeht – etwa für Kundenstamm, Ruf und eingespieltes Team.
Kaum ein gesundes Unternehmen wird nur zum Wert seiner Maschinen, Waren und Forderungen verkauft. Der Käufer zahlt zusätzlich für die Fähigkeit des Betriebs, Gewinne zu erzielen: Kundenbeziehungen, Marke, Standort, Know-how und Organisation. Dieser Mehrbetrag wird als Goodwill oder Firmenwert bezeichnet.
Beim Asset Deal wird der Goodwill in der Steuerbilanz des Käufers aktiviert und über einen gesetzlich festgelegten Zeitraum abgeschrieben. Beim Share Deal taucht er nur im Konzernabschluss auf, nicht in der Bilanz der gekauften Gesellschaft. Das beeinflusst, welche Vertragsform für den Käufer steuerlich günstiger ist. Ein hoher Goodwill ist nur gerechtfertigt, wenn die Ertragskraft auch ohne den bisherigen Inhaber erhalten bleibt. Bei stark personengebundenen Betrieben kann er nach der Übergabe schnell schrumpfen.