Substanzwert
Auch: Substanzwertverfahren, Reproduktionswert
Der Substanzwert ist der Wert der einzelnen Vermögensgegenstände eines Unternehmens abzüglich der Schulden, ohne Berücksichtigung künftiger Erträge.
Beim Substanzwertverfahren werden alle Vermögensgegenstände wie Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, Vorräte und Forderungen einzeln bewertet und die Schulden abgezogen. Je nach Blickwinkel wird zum Wiederbeschaffungswert, also zum Preis für einen Nachbau des Betriebs, oder zum Liquidationswert bei einer Zerschlagung bewertet.
Für ertragsstarke Unternehmen ist der Substanzwert meist niedriger als der Ertragswert, weil er Kundenstamm, Know-how und Marke nicht erfasst. Er dient dann eher als Untergrenze. Bei ertragsschwachen Betrieben oder Übernahmen aus der Insolvenz kann der Substanzwert dagegen die wichtigste Bezugsgröße für den Kaufpreis sein. Auch im Steuerrecht spielt der Substanzwert als Mindestwert bei bestimmten Bewertungen eine Rolle.