Substanzwert

Auch: Substanzwertverfahren, Reproduktionswert

Der Substanzwert ist der Wert der einzelnen Vermögensgegenstände eines Unternehmens abzüglich der Schulden, ohne Berücksichtigung künftiger Erträge.

Beim Substanzwertverfahren werden alle Vermögensgegenstände wie Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, Vorräte und Forderungen einzeln bewertet und die Schulden abgezogen. Je nach Blickwinkel wird zum Wiederbeschaffungswert, also zum Preis für einen Nachbau des Betriebs, oder zum Liquidationswert bei einer Zerschlagung bewertet.

Für ertragsstarke Unternehmen ist der Substanzwert meist niedriger als der Ertragswert, weil er Kundenstamm, Know-how und Marke nicht erfasst. Er dient dann eher als Untergrenze. Bei ertragsschwachen Betrieben oder Übernahmen aus der Insolvenz kann der Substanzwert dagegen die wichtigste Bezugsgröße für den Kaufpreis sein. Auch im Steuerrecht spielt der Substanzwert als Mindestwert bei bestimmten Bewertungen eine Rolle.

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Verwandte Begriffe

  • Ertragswertverfahren

    Das Ertragswertverfahren ermittelt den Unternehmenswert aus den künftig erwarteten Erträgen, die mit einem Kapitalisierungszinssatz auf heute abgezinst werden.

  • Goodwill

    Goodwill ist der Teil des Kaufpreises, der über den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände abzüglich Schulden hinausgeht – etwa für Kundenstamm, Ruf und eingespieltes Team.

  • Inventar und Warenlager

    Inventar und Warenlager umfassen die beweglichen Wirtschaftsgüter und Vorräte eines Betriebs, die beim Verkauf bewertet und häufig gesondert abgerechnet werden.

  • Multiplikatorverfahren

    Beim Multiplikatorverfahren wird der Unternehmenswert geschätzt, indem eine Kennzahl wie EBIT oder Umsatz mit einem marktüblichen Faktor multipliziert wird.

  • Übertragende Sanierung

    Bei der übertragenden Sanierung kauft ein Investor den Geschäftsbetrieb eines insolventen Unternehmens, während die Altschulden beim alten Rechtsträger bleiben.

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