Schutzschirmverfahren
Auch: Schutzschirm
Das Schutzschirmverfahren ist ein besonderes Eröffnungsverfahren in Eigenverwaltung, in dem ein Unternehmen unter gerichtlichem Schutz einen Insolvenzplan vorbereitet.
Das Verfahren steht Unternehmen offen, die drohend zahlungsunfähig oder überschuldet, aber noch nicht zahlungsunfähig sind, und deren Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist. Das Gericht gewährt eine Frist, in der die Geschäftsleitung mit einem vorläufigen Sachwalter einen Insolvenzplan ausarbeitet. Vollstreckungsmaßnahmen von Gläubigern können in dieser Zeit untersagt werden.
Der Vorteil für das Unternehmen: Die Geschäftsleitung bleibt im Amt, kann einen Sachwalter vorschlagen und die Sanierung aktiv gestalten. Ziel ist meist der Erhalt des Rechtsträgers über einen Insolvenzplan, bei dem Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten. Auch im Schutzschirmverfahren kann ein Investor einsteigen, etwa über eine Kapitalerhöhung im Insolvenzplan oder über die Übernahme des Geschäftsbetriebs.