Schutzschirmverfahren

Auch: Schutzschirm

Das Schutzschirmverfahren ist ein besonderes Eröffnungsverfahren in Eigenverwaltung, in dem ein Unternehmen unter gerichtlichem Schutz einen Insolvenzplan vorbereitet.

Das Verfahren steht Unternehmen offen, die drohend zahlungsunfähig oder überschuldet, aber noch nicht zahlungsunfähig sind, und deren Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist. Das Gericht gewährt eine Frist, in der die Geschäftsleitung mit einem vorläufigen Sachwalter einen Insolvenzplan ausarbeitet. Vollstreckungsmaßnahmen von Gläubigern können in dieser Zeit untersagt werden.

Der Vorteil für das Unternehmen: Die Geschäftsleitung bleibt im Amt, kann einen Sachwalter vorschlagen und die Sanierung aktiv gestalten. Ziel ist meist der Erhalt des Rechtsträgers über einen Insolvenzplan, bei dem Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten. Auch im Schutzschirmverfahren kann ein Investor einsteigen, etwa über eine Kapitalerhöhung im Insolvenzplan oder über die Übernahme des Geschäftsbetriebs.

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Verwandte Begriffe

  • Eigenverwaltung

    In der Eigenverwaltung führt die bisherige Geschäftsleitung das Unternehmen im Insolvenzverfahren selbst weiter, überwacht von einem Sachwalter statt eines Insolvenzverwalters.

  • Vorläufiges Insolvenzverfahren

    Das vorläufige Insolvenzverfahren ist die Phase zwischen Insolvenzantrag und Eröffnungsentscheidung, in der das Gericht das Vermögen sichert und die Fortführung prüfen lässt.

  • Investorenprozess

    Ein Investorenprozess ist ein strukturiertes Verfahren, in dem ein Unternehmen mehreren Kaufinteressenten parallel angeboten wird, um den besten Käufer zu finden.

  • Übertragende Sanierung

    Bei der übertragenden Sanierung kauft ein Investor den Geschäftsbetrieb eines insolventen Unternehmens, während die Altschulden beim alten Rechtsträger bleiben.

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