Closing

Auch: Vollzug, Vollzugstag

Closing ist der Vollzug des Unternehmenskaufs: Kaufpreis wird gezahlt, Anteile oder Wirtschaftsgüter gehen über, das Unternehmen wechselt tatsächlich den Inhaber.

Zwischen Vertragsunterzeichnung (Signing) und Vollzug (Closing) liegt oft eine Phase, in der noch Bedingungen erfüllt werden müssen. Dazu gehören etwa Zustimmungen von Vermietern oder wichtigen Kunden, eine Finanzierungszusage, behördliche Genehmigungen oder bei Gesellschaften die Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Am Closing-Tag wird typischerweise der Kaufpreis gezahlt, die Übertragung wird wirksam, Schlüssel, Zugänge und Unterlagen werden übergeben. Bei kleinen Übernahmen fallen Signing und Closing häufig auf denselben Tag, wenn keine Bedingungen offen sind.

Für die Zeit bis zum Closing regeln Kaufverträge meist, dass der Verkäufer den Betrieb nur im gewöhnlichen Rahmen weiterführt und keine großen Entscheidungen ohne Zustimmung des Käufers trifft. Ohne solche Regeln kann sich der Wert des Unternehmens bis zur Übergabe spürbar verändern.

Verwandte Begriffe

  • Signing

    Signing ist die Unterzeichnung des Unternehmenskaufvertrags; ab diesem Zeitpunkt sind Käufer und Verkäufer rechtlich an den Vertrag gebunden.

  • Closing Accounts

    Closing Accounts sind ein Abschluss auf den Vollzugstag, mit dem der vorläufige Kaufpreis anhand der tatsächlichen Schulden, Kasse und des Working Capital angepasst wird.

  • Locked Box

    Bei der Locked Box wird der Kaufpreis auf Basis eines zurückliegenden Abschlusses vereinbart; der Verkäufer darf ab diesem Stichtag keine Werte mehr aus dem Unternehmen ziehen.

  • Garantien

    Garantien im Unternehmenskaufvertrag sind Zusicherungen des Verkäufers über den Zustand des Unternehmens, für deren Unrichtigkeit er nach den vertraglichen Regeln haftet.

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