Ertragswertverfahren
Auch: Ertragswertmethode
Das Ertragswertverfahren ermittelt den Unternehmenswert aus den künftig erwarteten Erträgen, die mit einem Kapitalisierungszinssatz auf heute abgezinst werden.
Das Ertragswertverfahren ist in Deutschland eines der klassischen Bewertungsverfahren. Ausgangspunkt sind die nachhaltig erzielbaren Überschüsse des Unternehmens, meist abgeleitet aus den Ergebnissen der letzten Jahre und einer Planung. Diese werden mit einem Zinssatz kapitalisiert, der die Rendite einer alternativen Anlage und einen Risikozuschlag abbildet.
Der Wert hängt stark von zwei Annahmen ab: der Höhe der nachhaltigen Erträge und dem Zinssatz. Bei kleinen Unternehmen muss das Ergebnis vorher normalisiert werden – etwa durch Abzug eines angemessenen Unternehmerlohns und Bereinigung von Einmaleffekten. Das Steuerrecht kennt ein vereinfachtes Ertragswertverfahren, das unter anderem für Erbschaft- und Schenkungsteuer genutzt wird. Dessen Ergebnis muss nicht dem Preis entsprechen, den ein Käufer am Markt tatsächlich zahlt.