Ertragswertverfahren

Auch: Ertragswertmethode

Das Ertragswertverfahren ermittelt den Unternehmenswert aus den künftig erwarteten Erträgen, die mit einem Kapitalisierungszinssatz auf heute abgezinst werden.

Das Ertragswertverfahren ist in Deutschland eines der klassischen Bewertungsverfahren. Ausgangspunkt sind die nachhaltig erzielbaren Überschüsse des Unternehmens, meist abgeleitet aus den Ergebnissen der letzten Jahre und einer Planung. Diese werden mit einem Zinssatz kapitalisiert, der die Rendite einer alternativen Anlage und einen Risikozuschlag abbildet.

Der Wert hängt stark von zwei Annahmen ab: der Höhe der nachhaltigen Erträge und dem Zinssatz. Bei kleinen Unternehmen muss das Ergebnis vorher normalisiert werden – etwa durch Abzug eines angemessenen Unternehmerlohns und Bereinigung von Einmaleffekten. Das Steuerrecht kennt ein vereinfachtes Ertragswertverfahren, das unter anderem für Erbschaft- und Schenkungsteuer genutzt wird. Dessen Ergebnis muss nicht dem Preis entsprechen, den ein Käufer am Markt tatsächlich zahlt.

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Verwandte Begriffe

  • Discounted Cashflow (DCF)

    Das DCF-Verfahren bewertet ein Unternehmen über die abgezinsten künftigen freien Cashflows, also das Geld, das nach Investitionen tatsächlich übrig bleibt.

  • Multiplikatorverfahren

    Beim Multiplikatorverfahren wird der Unternehmenswert geschätzt, indem eine Kennzahl wie EBIT oder Umsatz mit einem marktüblichen Faktor multipliziert wird.

  • Substanzwert

    Der Substanzwert ist der Wert der einzelnen Vermögensgegenstände eines Unternehmens abzüglich der Schulden, ohne Berücksichtigung künftiger Erträge.

  • Normalisiertes Ergebnis

    Das normalisierte Ergebnis ist das um Einmaleffekte, private Kosten und einen marktüblichen Unternehmerlohn bereinigte Ergebnis, das ein Käufer dauerhaft erwarten kann.

  • Unternehmerlohn

    Der kalkulatorische Unternehmerlohn ist ein angenommenes marktübliches Gehalt für die Arbeit des Inhabers, das bei der Bewertung vom Ergebnis abgezogen wird.

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