Unternehmerlohn

Auch: kalkulatorischer Unternehmerlohn

Der kalkulatorische Unternehmerlohn ist ein angenommenes marktübliches Gehalt für die Arbeit des Inhabers, das bei der Bewertung vom Ergebnis abgezogen wird.

In Einzelunternehmen und Personengesellschaften erscheint die Arbeit des Inhabers nicht als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung. Der ausgewiesene Gewinn enthält also den Lohn des Inhabers. Ein Käufer, der selbst mitarbeitet oder einen Geschäftsführer einstellt, braucht diesen Betrag aber für sich oder das Gehalt.

Für eine realistische Bewertung wird deshalb ein kalkulatorischer Unternehmerlohn abgezogen. Er orientiert sich daran, was ein angestellter Geschäftsführer mit vergleichbarer Verantwortung in Branche und Größenklasse kosten würde. Bei GmbHs wird geprüft, ob das tatsächliche Gehalt des Gesellschafter-Geschäftsführers marktüblich ist. Ein häufiger Fehler bei der Preisvorstellung kleiner Betriebe ist, den gesamten Gewinn als Ertrag des Käufers zu betrachten. Nach Abzug des Unternehmerlohns bleibt oft deutlich weniger übrig.

Mehr dazu im Ratgeber

Verwandte Begriffe

  • Normalisiertes Ergebnis

    Das normalisierte Ergebnis ist das um Einmaleffekte, private Kosten und einen marktüblichen Unternehmerlohn bereinigte Ergebnis, das ein Käufer dauerhaft erwarten kann.

  • EBIT

    EBIT ist das Ergebnis vor Zinsen und Steuern und zeigt, was ein Unternehmen mit seinem operativen Geschäft verdient – unabhängig von Finanzierung und Steuerlast.

  • Ertragswertverfahren

    Das Ertragswertverfahren ermittelt den Unternehmenswert aus den künftig erwarteten Erträgen, die mit einem Kapitalisierungszinssatz auf heute abgezinst werden.

  • Praxiswert

    Der Praxiswert ist der ideelle Wert einer Arzt-, Zahnarzt- oder Therapiepraxis, der über den Substanzwert der Einrichtung hinausgeht – vor allem für Patientenstamm und Standort.

Allgemeine Erläuterung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Begriffe im Glossar →