Unternehmerlohn
Auch: kalkulatorischer Unternehmerlohn
Der kalkulatorische Unternehmerlohn ist ein angenommenes marktübliches Gehalt für die Arbeit des Inhabers, das bei der Bewertung vom Ergebnis abgezogen wird.
In Einzelunternehmen und Personengesellschaften erscheint die Arbeit des Inhabers nicht als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung. Der ausgewiesene Gewinn enthält also den Lohn des Inhabers. Ein Käufer, der selbst mitarbeitet oder einen Geschäftsführer einstellt, braucht diesen Betrag aber für sich oder das Gehalt.
Für eine realistische Bewertung wird deshalb ein kalkulatorischer Unternehmerlohn abgezogen. Er orientiert sich daran, was ein angestellter Geschäftsführer mit vergleichbarer Verantwortung in Branche und Größenklasse kosten würde. Bei GmbHs wird geprüft, ob das tatsächliche Gehalt des Gesellschafter-Geschäftsführers marktüblich ist. Ein häufiger Fehler bei der Preisvorstellung kleiner Betriebe ist, den gesamten Gewinn als Ertrag des Käufers zu betrachten. Nach Abzug des Unternehmerlohns bleibt oft deutlich weniger übrig.