Bankdarlehen

Auch: Akquisitionsdarlehen, Übernahmekredit

Ein Bankdarlehen zur Unternehmensübernahme finanziert einen Teil des Kaufpreises und wird aus den künftigen Erträgen des gekauften Betriebs zurückgezahlt.

Bei kleinen und mittleren Übernahmen ist das klassische Bankdarlehen meist der größte Baustein der Kaufpreisfinanzierung. Die Bank prüft dabei vor allem, ob der übernommene Betrieb nachhaltig genug Geld verdient, um Zins und Tilgung neben dem Lebensunterhalt des neuen Inhabers zu tragen. Grundlage sind Jahresabschlüsse, eine Planrechnung und ein schlüssiges Übernahmekonzept.

Banken erwarten in der Regel einen Eigenanteil des Käufers und verlangen Sicherheiten. Reichen die Sicherheiten nicht aus, kann eine Bürgschaftsbank einen Teil des Ausfallrisikos übernehmen. Häufig wird das Bankdarlehen mit Förderkrediten und einem Verkäuferdarlehen kombiniert, damit die monatliche Belastung tragbar bleibt. Ein häufiger Fehler ist, die Bank erst nach Unterschrift des Kaufvertrags anzusprechen. Besser ist es, schon in der Phase des Letter of Intent erste Gespräche mit der Hausbank zu führen und einen Finanzierungsvorbehalt in den Vertrag aufzunehmen.

Mehr dazu im Ratgeber

Verwandte Begriffe

  • Kaufpreisfinanzierung

    Die Kaufpreisfinanzierung beschreibt, wie ein Käufer den Kaufpreis aufbringt – meist als Mischung aus Eigenkapital, Bankdarlehen, Förderkrediten und Verkäuferdarlehen.

  • Eigenkapital

    Eigenkapital ist bei einer Übernahme der Teil des Kaufpreises, den der Käufer aus eigenen Mitteln aufbringt und nicht über Kredite finanziert.

  • Förderkredit

    Förderkredite sind öffentlich unterstützte Darlehen, etwa von KfW, ERP-Programmen oder Landesförderbanken, die auch Unternehmensübernahmen mitfinanzieren können.

  • Bürgschaftsbank

    Bürgschaftsbanken sind Förderinstitute der Länder, die Hausbanken einen Teil des Kreditrisikos abnehmen, wenn Gründer oder Käufer nicht genug Sicherheiten haben.

  • Verkäuferdarlehen

    Beim Verkäuferdarlehen stundet der Verkäufer einen Teil des Kaufpreises und erhält ihn in Raten zurück, meist verzinst und oft nachrangig zu Bankkrediten.

Allgemeine Erläuterung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Begriffe im Glossar →