Bürgschaftsbank

Auch: Ausfallbürgschaft

Bürgschaftsbanken sind Förderinstitute der Länder, die Hausbanken einen Teil des Kreditrisikos abnehmen, wenn Gründer oder Käufer nicht genug Sicherheiten haben.

In jedem Bundesland gibt es eine Bürgschaftsbank. Sie vergibt selbst keine Kredite, sondern übernimmt gegenüber der finanzierenden Hausbank eine Ausfallbürgschaft für einen Teil des Darlehens. Damit sinkt das Risiko der Bank, und Finanzierungen werden möglich, die sonst an fehlenden Sicherheiten scheitern würden. Für die Bürgschaft fallen Gebühren an.

Bei Unternehmensnachfolgen sind Bürgschaften verbreitet, weil Käufer kleiner Betriebe oft kaum Immobilien oder anderes Vermögen als Sicherheit einbringen können. Der Antrag läuft in der Regel über die Hausbank. Einige Bürgschaftsbanken bieten auch eine Bürgschaft ohne Bank an, mit der Käufer zuerst die Bürgschaftszusage einholen und dann mit Banken verhandeln. Die Bürgschaftsbank prüft das Übernahmekonzept genauso kritisch wie eine Bank. Ein nachvollziehbarer Kaufpreis, eine realistische Planung und ein Eigenanteil des Käufers sind deshalb auch hier entscheidend.

Mehr dazu im Ratgeber

Verwandte Begriffe

  • Bankdarlehen

    Ein Bankdarlehen zur Unternehmensübernahme finanziert einen Teil des Kaufpreises und wird aus den künftigen Erträgen des gekauften Betriebs zurückgezahlt.

  • Kaufpreisfinanzierung

    Die Kaufpreisfinanzierung beschreibt, wie ein Käufer den Kaufpreis aufbringt – meist als Mischung aus Eigenkapital, Bankdarlehen, Förderkrediten und Verkäuferdarlehen.

  • Förderkredit

    Förderkredite sind öffentlich unterstützte Darlehen, etwa von KfW, ERP-Programmen oder Landesförderbanken, die auch Unternehmensübernahmen mitfinanzieren können.

  • Eigenkapital

    Eigenkapital ist bei einer Übernahme der Teil des Kaufpreises, den der Käufer aus eigenen Mitteln aufbringt und nicht über Kredite finanziert.

Allgemeine Erläuterung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Begriffe im Glossar →