Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA)

Auch: NDA, Non-Disclosure Agreement, Geheimhaltungsvereinbarung, Confidentiality Agreement

Die Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) verpflichtet Kaufinteressenten, Informationen über ein angebotenes Unternehmen geheim zu halten und nur zur Prüfung des Kaufs zu nutzen.

Bevor ein Verkäufer seinen Firmennamen, Zahlen oder Kundeninformationen offenlegt, unterschreibt der Interessent eine Vertraulichkeitsvereinbarung. Sie legt fest, welche Informationen vertraulich sind, wer sie erhalten darf, wofür sie genutzt werden dürfen und dass sie bei Abbruch der Gespräche zurückgegeben oder gelöscht werden.

Oft enthält die NDA zusätzliche Klauseln, etwa ein Abwerbeverbot für Mitarbeiter und Kunden oder das Verbot, Mitarbeiter, Lieferanten oder Kunden ohne Zustimmung direkt anzusprechen. Eine Vertragsstrafe soll die Einhaltung absichern. Die NDA ersetzt keine Vorsicht. Besonders sensible Informationen wie Kundennamen, Einzelpreise oder Gehälter sollten erst spät im Prozess und nur an ernsthafte Interessenten weitergegeben werden – bei direkten Wettbewerbern gegebenenfalls nur anonymisiert.

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Verwandte Begriffe

  • Teaser

    Ein Teaser ist ein kurzes, anonymisiertes Unternehmensprofil, mit dem potenzielle Käufer auf ein Verkaufsangebot aufmerksam gemacht werden.

  • Exposé

    Das Exposé ist die ausführliche Beschreibung eines zum Verkauf stehenden Unternehmens, die Interessenten meist erst nach unterschriebener Vertraulichkeitsvereinbarung erhalten.

  • Letter of Intent (LOI)

    Ein Letter of Intent ist eine Absichtserklärung, in der Käufer und Verkäufer die Eckpunkte eines geplanten Unternehmenskaufs festhalten, bevor die Due Diligence beginnt.

  • Due Diligence

    Die Due Diligence ist die gründliche Prüfung eines Unternehmens durch den Käufer vor dem Kauf – finanziell, rechtlich, steuerlich und operativ.

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