Praxisübernahme
Auch: Praxiskauf, Praxisabgabe, Praxisnachfolge
Bei einer Praxisübernahme kauft ein Arzt, Zahnarzt, Therapeut oder anderer Freiberufler eine bestehende Praxis mit Patientenstamm, Ausstattung und Team.
Die Praxisübernahme ist für viele Heilberufler der Weg in die Selbstständigkeit. Gekauft werden die Einrichtung und Geräte, der ideelle Praxiswert und häufig der Mietvertrag. Die Mitarbeiter gehen nach § 613a BGB auf den Käufer über. Bei Arztpraxen mit Kassenzulassung kommt das Nachbesetzungsverfahren für den Kassenarztsitz hinzu.
Patientenakten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Sie dürfen nicht einfach mitverkauft werden; üblich sind Verwahrungsvereinbarungen und die Einwilligung der Patienten für den Zugriff des Nachfolgers. Häufig wird eine Übergangsphase vereinbart, in der der Abgeber noch mitarbeitet und Patienten persönlich übergibt. Auch Kooperationsmodelle wie der Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft vor der vollständigen Übernahme sind verbreitet.