Onlineshop-Übernahme

Auch: E-Commerce-Kauf, Onlineshop kaufen, Webshop-Übernahme

Bei der Onlineshop-Übernahme kauft ein Käufer einen bestehenden Webshop mit Domain, Shopsystem, Kundendaten, Lieferantenbeziehungen und Traffic-Quellen.

Onlineshops werden meist als Asset Deal verkauft. Übertragen werden Domain, Shopsoftware und Inhalte, Marken- und Bildrechte, Konten bei Marktplätzen und Zahlungsanbietern, Social-Media-Profile, Lagerbestand sowie die Verträge mit Lieferanten und Logistikdienstleistern, soweit diese zustimmen. Wird der Shop von einer GmbH betrieben, ist auch ein Share Deal möglich, bei dem Konten und Verträge bei der Gesellschaft bleiben.

Besonders wichtig ist die Analyse der Besucherquellen. Ein Shop, der fast nur über bezahlte Werbung verkauft, ist anders zu bewerten als einer mit starker organischer Sichtbarkeit und vielen Stammkunden. Käufer sollten direkten Lesezugriff auf Analyse-, Werbe- und Zahlungskonten verlangen, statt sich auf Screenshots zu verlassen. Kundendaten dürfen nur im Rahmen des Datenschutzrechts übertragen werden. Auch Abhängigkeiten von einzelnen Lieferanten oder Marktplatzkonten, die nicht übertragbar sind, sollten vor dem Kauf geklärt werden.

Mehr dazu im Ratgeber

Verwandte Begriffe

  • Asset Deal

    Beim Asset Deal kauft der Käufer einzelne Wirtschaftsgüter eines Unternehmens – etwa Maschinen, Warenlager, Kundenstamm und Marke – statt der Gesellschaftsanteile.

  • Inventar und Warenlager

    Inventar und Warenlager umfassen die beweglichen Wirtschaftsgüter und Vorräte eines Betriebs, die beim Verkauf bewertet und häufig gesondert abgerechnet werden.

  • Kundenabhängigkeit

    Kundenabhängigkeit liegt vor, wenn ein großer Teil des Umsatzes auf wenige Kunden entfällt; sie gilt beim Unternehmenskauf als wesentliches Risiko.

  • Umsatz-Multiple

    Das Umsatz-Multiple schätzt den Unternehmenswert als Vielfaches des Jahresumsatzes und wird vor allem bei sehr kleinen oder ertragsschwachen Unternehmen genutzt.

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