Mantelkauf

Auch: Firmenmantel, Mantelgesellschaft, GmbH-Mantel

Beim Mantelkauf wird eine Gesellschaft ohne aktiven Geschäftsbetrieb gekauft, um sie als rechtliche Hülle für ein neues Geschäft zu nutzen.

Ein Firmenmantel ist eine meist im Handelsregister eingetragene GmbH oder AG, die ihren früheren Geschäftsbetrieb eingestellt hat. Käufer erhoffen sich davon Zeitersparnis gegenüber einer Neugründung, ein älteres Gründungsdatum oder die Nutzung von Verlustvorträgen. Firmenmäntel werden teils gezielt angeboten, oft mit dem Hinweis auf ein frühes Gründungsjahr.

Die Risiken sind erheblich. Die Gesellschaft kann Altverbindlichkeiten, Steuerschulden oder laufende Verfahren mitbringen. Wird ein Mantel mit neuem Geschäft gefüllt, behandelt die Rechtsprechung dies als wirtschaftliche Neugründung, die gegenüber dem Registergericht offenzulegen ist. Verlustvorträge gehen bei einem Gesellschafterwechsel nach den steuerlichen Regeln häufig ganz oder teilweise unter. Vom Mantelkauf zu unterscheiden ist der Kauf einer Vorratsgesellschaft, die eigens für den Verkauf gegründet wurde und nie aktiv war. Sie ist deutlich risikoärmer.

Verwandte Begriffe

  • GmbH-Anteilskauf

    Beim GmbH-Anteilskauf erwirbt der Käufer Geschäftsanteile an einer GmbH; der Vertrag muss nach § 15 GmbHG notariell beurkundet werden.

  • Share Deal

    Beim Share Deal kauft der Käufer die Anteile an der Gesellschaft, die das Unternehmen betreibt; die Gesellschaft selbst bleibt mit allen Rechten und Pflichten bestehen.

  • Handelsregister

    Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis der Amtsgerichte, in dem Kaufleute und Gesellschaften mit Firma, Sitz, Vertretern und weiteren Angaben eingetragen sind.

  • Tax Due Diligence

    Die Tax Due Diligence prüft die steuerlichen Verhältnisse und Risiken eines Unternehmens und die steuerlichen Folgen der geplanten Transaktion.

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