Provision

Auch: Erfolgshonorar, Success Fee, Maklerprovision

Die Provision oder das Erfolgshonorar ist die Vergütung eines Vermittlers oder M&A-Beraters, die nur bei erfolgreichem Abschluss des Unternehmensverkaufs anfällt.

Unternehmensmakler und M&A-Berater werden häufig überwiegend erfolgsabhängig bezahlt. Die Provision berechnet sich meist als Anteil am Kaufpreis, teils gestaffelt nach Höhe des Kaufpreises oder mit einem Mindesthonorar. Daneben vereinbaren viele Berater eine Grundvergütung, ein monatliches Honorar oder eine Gebühr für Bewertung und Exposé.

Wichtig sind die Details des Beratervertrags: Was gilt als Erfolg, welcher Betrag ist Bemessungsgrundlage, und werden Earn-outs, Verkäuferdarlehen oder übernommene Schulden einbezogen? Auch Nachlauf- oder Folgeklauseln, nach denen die Provision noch anfällt, wenn ein vorgestellter Interessent später kauft, sind üblich. Verkäufer sollten prüfen, ob auch die Gegenseite eine Provision zahlt. Ein Berater, der von beiden Seiten vergütet wird, hat einen Interessenkonflikt.

Verwandte Begriffe

  • M&A-Berater

    Ein M&A-Berater begleitet Verkäufer oder Käufer beim Unternehmenskauf – von der Bewertung über die Käufersuche bis zur Verhandlung und zum Vertragsabschluss.

  • Unternehmensbörse

    Eine Unternehmensbörse ist ein Online-Marktplatz, auf dem Unternehmen zum Verkauf angeboten und Kaufgesuche von Übernahmeinteressenten veröffentlicht werden.

  • Investorenprozess

    Ein Investorenprozess ist ein strukturiertes Verfahren, in dem ein Unternehmen mehreren Kaufinteressenten parallel angeboten wird, um den besten Käufer zu finden.

  • Earn-out

    Ein Earn-out ist ein Kaufpreisteil, der erst nach dem Verkauf und nur dann gezahlt wird, wenn das Unternehmen vereinbarte Ziele wie Umsatz oder Ergebnis erreicht.

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