Chinesischer Imbiss in Staffordshire – leerstehendes Ladenlokal, sofort startklar

Etablierter chinesischer Imbiss in Staffordshire (England) in gut frequentierter Wohnlage. Ausgestattetes Ladenlokal mit neuem Mietvertrag, sofort startklar. Verkauf wegen Umzugs nach China.

Vereinigtes Königreich · Staffordshire, EnglandVollständigkeit 50%
Symbolbild
Jahresumsatz
auf Anfrage
Kaufpreis
40.250 €
EBIT
k. A.
Mitarbeiter
k. A.
Umsatz je Mitarbeiter
k. A.
Gegründet
k. A.
Verkaufsgrund
Umzug nach China
Online seit
06.04.2026

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Beschreibung

Angeboten wird ein chinesischer Imbiss (Takeaway) in Staffordshire, England. Das Geschäft gilt als gut eingeführt und liegt an einem attraktiven Handelsstandort. Der Inhaber verkauft wegen eines Umzugs nach China. Zustand und Übergabe: Das Lokal ist derzeit geschlossen und kann sofort wieder in Betrieb genommen werden. Es ist mit moderner Ausstattung versehen. Eine Inventarliste mit Einrichtung und Zubehör ist im Kaufpreis enthalten. Als Kaufpreis sind rund 40.250 € angegeben. Standort: Das Lokal hat eine auffällige Ladenfront mit Beschilderung, Eingangstür und großen Schaufenstern, die für viel Tageslicht sorgen. Es liegt in einem dicht besiedelten Wohngebiet, das laut Anbieter regelmäßige Laufkundschaft und Stammkundschaft bringt. In der Nähe befinden sich Apotheken, Gemischtwarenläden und wichtige Buslinien. Kundenparkplätze gibt es direkt vor dem Geschäft. Miete und Vertragsform: Die Jahresmiete beträgt 13.000 £. Das Geschäft wird über einen komplett neuen Mietvertrag übergeben. Gewerbliche Grundsteuern (Business Rates) fallen nach Angabe nicht an; Interessenten sollten das bei der zuständigen Kommune prüfen. Lizenz: Vorhanden ist eine A3-Lizenz (Gastronomie/Imbiss in Großbritannien). Kosten der Transaktion: Jede Partei trägt ihre eigenen Rechtskosten. Die Rechtskosten des Vermieters teilen sich Käufer und Verkäufer je zur Hälfte. Vom erfolgreichen Interessenten wird eine nicht erstattungsfähige Anzahlung verlangt. Zahlen und Besichtigung: Betriebszahlen werden nur ernsthaften Interessenten nach Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung und nach Besichtigung der Räume zur Verfügung gestellt. Diskrete Besuche als Kunde sind erwünscht, Inhaber und Personal sollen dabei aber nicht direkt angesprochen werden. Anfragen und Besichtigungstermine laufen über den vermittelnden Makler.

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